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Objektbezeichnung: Ukiyo-e 浮世絵, Farbholzschnitt
Titel: Der Geist von Asakura Tōgo (Asakura Tōgo no bōrei 浅倉当吾亡霊)
Entstehung / Datierung:
Ausführung: Anonym, Japan, 1847 bis 1852
Entwurf: Utagawa Kuniyoshi 歌川國芳
Schule: Kuniyoshi 国芳派 (Schule)

Zeitraum: Koka - Kaei (1844-1854)
Material: Papier
Maßangaben:
Höhe: 35.6 cm
Breite: 24 cm

Inventarnummer: KI 10704
Provenienz: Schenkung / Donation (1948)
Signaturbezeichnung: Ichiyūsai Kuniyoshiga 一勇齋國芳画
Zensurstempel: Mera, Watanabe

Beschreibung: Ichiyūsai Kuniyoshiga 一勇齋國芳画  Der Kabuki-Schauspieler Ichikawa Kodanji IV. 四代目市川小團次 (1812-1866) als Geist des verstorbenen Asakura Tōgo in dem Kabuki-Stück “Higashiyama sakura sōshi 東山桜荘子”, das ab dem 8. Monat 1851 im Nakamura-Theater aufgeführt wurde. Die Geschichte des Stücks beruht auf einer wahren Begebenheit, die sich 1644 in der Provinz Shimosa (heute Chiba) abspielte. Sakura Sōgorō 佐倉惣五郎 war der Vorsteher eines Dorfes, das von seinem Landesfürsten (Hotta Kozuke) ausgebeutet wurde. Die Bittbriefe um Steuererleichterung blieben unbeachtet, sodass das Dorf beschloss, dem shōgun persönlich eine Petition zu überreichen. Sakura Sōgorō übernahm die Aufgabe des Bittstellers, wohl wissend, dass er damit gegen die herrschenden Gesetze verstoßen würde. Prompt ließ der Landesfürst, nachdem er die Petition über den shōgun erhalten hatte, Sakura Sōgorō und seine Familie hinrichten. Da es verboten war, aktuelle Ereignisse auf der Bühne oder im ukiyo-e darzustellen, behalf man sich mit der Abänderung von Personen- und Ortsnamen, um den Restriktionen des bakufu zu entgehen. Neben der Signatur befindet sich ein Stempel, in dem sich die Schriftzeichen „shita-uri“ (unten-verkaufen) befinden. Dieser Stempel deutete an, dass es sich hier um Ware handelt, die nicht offen aufgelegt oder aufgehängt werden durfte. Sie mussten unter dem Ladentisch gestapelt werden, eine Form der Zensur.
Abteilung: Asien
Sammlung: Ukiyo-e, Sammlung Exner
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